AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

Vertragsabschluss

Unsere Angebote und Listenpreise sind freibleibend, es sei denn, dass eine Verbindlichkeit vereinbart wurde. Aufträge sowie Auftragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

Lieferfristen:

sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Die Lieferfrist ist so berechnet, dass deren Einhaltung bei normalem Herstellungsgang und planmäßigem Rohstoffeingang gesichert ist. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware unsere Auslieferungsstelle innerhalb der vereinbarten Frist verlassen hat. Verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so gilt die Frist als eingehalten, wenn die Ware fristgerecht als versandbereit gemeldet worden ist. Ersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung können nur anerkannt werden, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so verlängert sich die Auslieferungsfrist entsprechend. Die uns hierdurch erwachsenen Kosten, wie z.B. Einlagerung, Versicherung, Transport, Beförderung, Wartezeiten gehen zu Lasten des Bestellers. Nachträgliche Änderungen des Auftrages heben eine bereits verbindlich bestätigte Lieferfrist auf und berechtigen uns, die dadurch bedingten Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen, sofern nicht wegen der Bedeutung der Änderung des Auftrages ein neuer Preis zu vereinbaren ist. Teillieferungen sind zulässig.

 

Bei Lieferungsverzug ist der Besteller erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt; Ersatz entgangenen Gewinns wird von uns nicht geleistet.

 

Gefahrenübergang: Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Liefergegenstände unsere Auslieferungsstelle verlassen haben. Wenn der Versand aus Gründen, die bei dem Besteller liegen, verzögert wird, geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Besteller über. Das Versandrisiko trägt in jedem Fall der Besteller.

 

Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

Die Preise für Lieferungen verstehen sich ab Werk. Bei Preisänderungen sind die am Liefertag gültigen Listenpreise verbindlich.

 

Zahlungsbedingungen: Die Rechnung wird am Tage des Warenausgangs ausgestellt. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Bereitstellung größerer Papier, Karton- und sonstiger Materialmengen durch uns, sind wir berechtigt, hierfür sofortige Zahlung zu verlangen.

 

Zahlungen gelten an dem Tage als geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können. Sie werden jeweils auf die älteste fällige Schuld angerechnet. Im Falle des Annahmeverzuges werden die Rechnungen nach Eintritt des Verzuges zugestellt und zahlbar. Grundsätzlich erfolgt keine Wechselannahme. Sofern von uns Schecks oder Wechsel entgegengenommen werden, erfolgt die Entgegennahme zahlungshalber unter dem üblichen Vorbehalt. Diskont- und Einzugsspesen sind vom Besteller zu vergüten. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden – vorbehaltlich weiterer Rechte – ohne besondere Mahnung Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz berechnet. Bei Nichteinlösung eines Schecks oder Wechsels, bei Zahlungseinstellung oder Einleitung eines der Schuldenregelung dienenden Verfahrens werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen uns nicht anerkannter Gegenansprüche sowie die Aufrechnung mit solchen Ansprüchen ist nicht statthaft.

 

Eigentumsvorbehalt: Die Liefergegenstände bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Ansprüche.

 

Mängel der Lieferung sind unverzüglich jedoch spätestens 2 Wochen nach Erkennen anzuzeigen. Wir beheben sie bei berechtigter Beanstandung nach unserer Wahl durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen mangelhafter Leistung verjährt in 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage der Übernahme der bestellten Ware, andere Ansprüche wegen irgendwelcher Mängel der Lieferung sind ausgeschlossen. Durch Nachbesserung der gelieferten Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen weder gehemmt noch unterbrochen. Die Nachbesserung im Rahmen dieser Verpflichtungen erfolgt ausschließlich in unserem Werk nach porto-, fracht- und zollfreier Einsendung der Ware. Die Einsendung der beanstandeten Ware an uns muss in fachgerechter Verpackung erfolgen. Die Rück- oder Ersatzlieferung erfolgt porto- und verpackungsfrei. Zölle und sonstige Einfuhrspesen gehen jedoch zu Lasten des Bestellers. Gewährleistung für Gegenstände unserer Lieferung setzt voraus, dass diese in dem Zustand eingesandt werden, in dem sie sich ohne den Versuch einer Instandsetzung von anderer Seite befinden. Wir sind jedoch nur dann verpflichtet, Nachbesserung vorzunehmen, wenn der Besteller seinerseits den ihm obliegenden Vertragspflichten – insbesondere den Zahlungsverpflichtungen – voll nachgekommen ist. Bis dahin sind seine Ansprüche auf Nachbesserung gehemmt. Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der zuständigen Lieferindustrie die auf Anforderung dem Besteller zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf drucktechnisch bedingte Unterschiede zwischen Andruck und Auflage beruhen. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit, Abweichungen der Farben sowie die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung Imprägnierung u. dgl. haften wir nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Vom Besteller beschafftes Material ist frei Haus anzuliefern. Wir haften nicht für vom Besteller zur Verfügung gestelltes Auftragsmaterial, auch wenn es trotz fachgerechter Bearbeitung unbrauchbar werden sollte.

 

Urheberrecht: Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Besteller allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen u. dgl. verbleibt uns vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelungen. Nachdruck ist ohne unsere Genehmigung nicht zulässig. Lithographien, Pausen, Handauszüge, Prägeplatten, Rahmen, Siebe, Schablonen, Stanzwerkzeuge, Vorrichtungen u. dgl. bleiben unser Eigentum, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Wir sind nicht verpflichtet, Umdrucke von Lithographien und Kopien von Kopiervorlagen an den Besteller zu liefern.

 

Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von uns infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.

 

Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei kleineren Aufträgen sind wir nicht verpflichtet, dem Besteller einen Korrekturabzug zu übersenden. Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Kosten einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Bestellers. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.

 

Mehr- oder Minderlieferung: Im Allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage gefertigt. Der Besteller ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 10 % anzuerkennen.

 

Auf Lager nehmen und Aufbewahren von Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen, wie z.B. Druckplatten, Rahmen, Siebe und Schablonen sowie von fremdem Material erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und ist besonders zu vergüten.

 

Versicherung: Wenn die uns übergebenen Manuskripte, Druckvorlagen, Filme, Originale, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder eine andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Besteller die Versicherung selbst zu besorgen.

 

Firmenzeichen und Betriebs-Kenn-Nummer: Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmentext, unser Firmenzeichen oder unsere Betriebs-Kenn-Nummer, wie es allgemein üblich ist, nach Maßgabe des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.

 

Haftung für sonstige Schäden: Eine Haftung für Personenschäden sowie Sachschäden außerhalb der Liefergegenstände besteht für uns nicht und ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Sonstige Schadenersatzansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen.

 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis – mittelbar oder unmittelbar – ist Berlin.

 

Verbindlichkeiten: Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.

 

Union-Klischee GmbH

Stand Mai 2012